Verdächtige Daten, die im System gefunden wurden:
· Nachname: SZCZEPANIAK
· Vornamen: SASHA ALEXANDER
· Geburtsdatum: 11.11.2000
· Geburtsort: VELBERT
· Nationalität: DEUTSCH
BUNDESPOLIZEI – DIENSTSTELLE BERLIN
Betreff: *Ermittlungsunterrichtung gemäß §§ 163, 131 StPO – Verdacht der Urkundenfälschung und eines versuchten unbefugten Zugriffs auf ein Datenbanksystem*
I. Anlass der Mitteilung
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wurden Hinweise auf mögliche Straftaten gemäß deutscher Rechtsnormen festgestellt. Die Sachlage betrifft insbesondere:
- Verdacht der Urkundenfälschung
– *Rechtsgrundlage:* § 267 StGB (Urkundenfälschung)
Der Tatbestand umfasst unter anderem das Herstellen, Verfälschen oder Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde in Täuschungsabsicht.
- Verdacht eines versuchten unbefugten Zugriffs auf ein geschütztes Datenbanksystem
– *Rechtsgrundlage:* § 202a StGB (Ausspähen von Daten)
– *sowie ggf.:* § 202c StGB (Vorbereiten des Ausspähens)
Der Versuch, sich Zugang zu einem besonders gesicherten System – hier der Datenbank einer Handwerkskammer – zu verschaffen, erfüllt den Anfangsverdacht nach den genannten Normen.
Die mutmaßlichen Handlungen wurden am 27. November 2025 im Rahmen einer Systemanalyse bekannt. Innerhalb der gesicherten Infrastruktur wurden verdächtige Dateneinträge festgestellt, die Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sind.
II. Personenbezogene Angaben (Muster / Platzhalter)
*(Nur einzusetzen, wenn die Identität durch eine befugte Stelle zweifelsfrei festgestellt wurde.)*
* Nachname: SZCZEPANIAK
* Vornamen: SASHA ALEXANDER
* Geburtsdatum: 11.11.2000
* Geburtsort: VELBERT
* Staatsangehörigkeit: DEUTSCH
*Hinweis:* Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der §§ 98, 161, 163 StPO sowie der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG.
III. Maßnahmen der Strafverfolgung
Sofern ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, können folgende Maßnahmen rechtlich zulässig sein:
* Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung gemäß § 131 Abs. 1 StPO
* Ggf. Ausschreibung zur Festnahme gemäß § 131 Abs. 2 StPO
* Sicherstellung oder Beschlagnahme relevanter Beweismittel gemäß §§ 94–98 StPO
Alle Maßnahmen erfolgen ausschließlich nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit und unter strikter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze.